Unfallschadeninstandsetzung
Unfallschaden? Wir als Ihre Werkstatt stehen auf Ihrer Seite!
Besonders dann, wenn ein Unfall passiert, ist es für Sie als unsere Kunden wichtig, neben Ihren Pflichten auch Ihre Rechte zu kennen. Augen auf beim Umgang mit den Versicherungen, denn immer häufiger versuchen diese, die Geschädigten aus Eigeninteresse zu beeinflussen. Schnell ist es dann passiert, dass man in eine Werkstatt gesteuert wird, in die man eigentlich nicht will.
Wir als Ihr unabhängiger Service-Partner möchten, dass Sie Folgendes wissen:
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Im Haftpflichtschadenfall ist es Ihr uneingeschränktes Recht, die Werkstatt selbst auszuwählen. Sollten Sie im Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart haben, so sprechen Sie uns vorher an. Wir helfen gerne!
- Bei der Schadenfeststellung kümmern wir uns darum, dass ein Kfz-Sachverständiger eingesetzt wird, der kompetent und unabhängig ist!
- Im Haftpflichtschadenfall sollten Sie Ihr Recht auf einen Fachanwalt nutzen!
Bei der Unfallinstandsetzung ist die Reparaturqualität entscheidend. Daher setzen wir Ihr Fahrzeug in unserem Betrieb ohne Kompromisse instand.
Das bedeutet für Sie:
Wir arbeiten in Ihrem Interesse strikt nach Herstellervorgaben und verfügen über die notwendige technische Ausstattung sowie das entsprechende Know-how, um auch die vorgeschriebenen Kalibrierarbeiten herstellerkonform durchzuführen.
Auch wenn wir uns wünschen, dass Sie stets von Unfällen verschont bleiben, ist eines versprochen: Wir als Ihre Werkstatt stehen ohne Wenn und Aber an Ihrer Seite!
Braucht Ihr Fahrzeug eine fach- und sachgerechte Instandsetzung, dann rufen Sie uns an: 0394 72233